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EU-KI-Verordnung
Hinweis zum Einsatz künstlicher Intelligenz
Wir informieren freiwillig und transparent über den Einsatz von KI-Systemen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-VO / EU AI Act), deren Transparenzpflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026 gelten.
Auf dieser Website ist kein KI-System im Einsatz. Es gibt keinen Chatbot und keinen automatisierten Dialog: Jede Nachricht, die Sie an uns richten, wird von einem Menschen gelesen und beantwortet. Emotionserkennung, biometrische Kategorisierung und Deepfake-Inhalte werden nicht verwendet.
KI-Unterstützung bei Texten und Grafiken
Einzelne Texte und Grafiken dieser Website wurden mit KI-Werkzeugen erstellt oder überarbeitet. Alle Inhalte werden vor der Veröffentlichung fachlich geprüft und redaktionell verantwortet. Eine Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO besteht hierfür nicht, da es sich weder um Deepfakes noch um Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse handelt.
KI-Kompetenz
Nach Art. 4 KI-VO stellen wir sicher, dass Mitarbeitende, die in unserem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ein ihrer Rolle angemessenes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Fachliche Bewertungen
Brandschutztechnische Bewertungen, Ausführungsentscheidungen und Dokumentationen werden ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal getroffen und verantwortet – nicht durch automatisierte Systeme.